farḍ

farḍ (arabisch: فَرْض ) wörtl. religiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung

ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen, verordnen, für verbindlich erklären sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vor.

farḍ (Wikipedia)

Als Fard (arabisch فرض, DMG farḍ ‚Festlegung, Verordnung, Pflicht‘, religiöse Pflicht im Islam, sowie فريضة, DMG farīḍa mit dem Plural فرائض, DMG farāʾiḍ) gelten im Islam solche Verpflichtungen, die der Muslim im Ritualleben bedingungslos zu erfüllen hat. Es ist eine der fünf Verpflichtungskategorien. Das zugehörige Verb ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: „jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen“, „verordnen“, „für verbindlich erklären“ sowohl im Koran als auch im Hadith vor.

Synonyme:
farīḍah, wājib
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