farḍ
farḍ
(arabisch:
فَرْض
)
wörtl.
religiöse Pflicht; (göttliche) Verordnung
ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechend in der Bedeutung von: jemandem etwas als (religiöse) Pflicht auferlegen, verordnen, für verbindlich erklären sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vor.
Synonyms:
farīḍah, wājib
