ḥalāl

ḥalāl (arabisch: حَلَال ) wörtl. erlaubt, zulässig

bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind.

ḥalāl (Wikipedia)

Halāl (arabisch حلال Halal, DMG ḥalāl) ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Als dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht sie zwischen harām (حرام), verbotenen, und fard (فرض), pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halāl und harām gibt es eine Grauzone, die makruh (مكروه) genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten, jedoch nicht empfohlen sind.

Halāl-Metzgerei (Paris)
Tiefkühlabteilung in einem deutschen Supermarkt
Halāl-Restaurant in Whitechapel im London Borough of Tower Hamlets, einem Viertel mit zahlreicher muslimischer Bevölkerung
Synonyme:
mubāḥ
Sorry, your browser does not support inline SVG. « Zurück zum Glossar Index