ḥarām
dasjenige, das nach dem islamischen Rechtverboten, unverletzlich, heilig, geheiligt ist. In seiner Bedeutung entspricht es im Deutschen am ehesten dem Begriff Tabu.
Harām (arabisch حرام, DMG ḥarām) ist ein arabisches Adjektiv, das im Islam alles dasjenige bezeichnet, was nach der Scharīʿa unantastbar (siehe auch Haram (heiliger Bezirk)), unberührbar, unverletzlich, heilig, geheiligt oder aber verflucht, fluchbeladen bzw. verboten ist. In seiner Bedeutung ähnelt es im Deutschen am ehesten dem Begriff „Tabu“. Demnach ist etwas ḥarām, wenn es mit einem Tabu belegt ist. Eine, je nach Auslegung, gegensätzliche Bedeutung zu ḥarām hat das Wort ḥalāl (حلال). Es bezeichnet etwas nach der Scharīʿa Freigestelltes, das nicht mit einem Tabu belegt ist. Das Begriffspaar ḥarām/ḥalāl ist im Islam von höchster Bedeutung. Mit ihm wird sowohl in Bezug auf Handlungen als auch Objekte eine in der Religion begründete Ab- oder Zuneigung beschrieben.
Die vermeintlich gegensätzliche Doppelbedeutung des Begriffs "ḥarām" als „heilig“ oder aber „verflucht“ und der damit einhergehende Interpretationsspielraum wird im jüdisch-christlichen Kontext nochmals verstärkt. Hier stellt das „Heilige“ etwas in seinem Kern Positives und mit dem Göttlichen Assoziiertes dar. Durch diese Eigenschaft unterscheidet es sich grundsätzlich von aus der Religion abgeleiteten Tabus und kommt für eine treffende Übersetzung nur eingeschränkt in Frage.