mandūb
(arabisch:
مَنْدُوب
)
wörtl.
empfohlenbezeichnet Handlungen, die empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Das Unterlassen empfohlener Handlungen wird nicht bestraft, ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der Farḍ ab.