mandūb
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mandūb (Wikipedia)
Als mandūb (arabisch مندوب) oder mustahabb (مستحب, DMG mustaḥabb) bezeichnet man im Islam Handlungen, deren Tun nach der religiösen Auffassung, die in der Scharia niedergeschrieben ist, empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Sie ist die zweite der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft.
Nach islamischer Überlieferung wird der Muslim zwar für das Unterlassen empfohlener Handlungen nicht bestraft, für ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der Fard ab.
Synonyme:
mustaḥabb