mustaḥabb
(arabisch:
مستحب
)
wörtl.
empfohlen, wünschenswertbezeichnet Handlungen, die empfohlen und deshalb erstrebenswert sind. Das Unterlassen empfohlener Handlungen wird nicht bestraft, ihr Tun hingegen jedoch belohnt. Damit grenzen sie sich klar von der Farḍ ab.