Nīyah
Nīyah
(arabisch:
نِيَّة
)
Plural:
Nīyāt, Nawāyā
(arabisch:
نِيَّات، نَوَايَا
)
wörtl.
Absicht, Zweck
ist eine für viele rituelle Handlungen (wie beispielsweise die rituelle Waschung, das rituelle Gebet, das Fasten, die Pilgerfahrt oder das Almosengeben Zakāh/Ṣadaqāh) vorgeschriebene Absichtserklärung, die der eigentlichen Handlung unmittelbar vorausgehen muss. Ohne Nīyah ist die Handlung ungültig, nur in wenigen Ausnahmen ist sie zwar nicht obligatorisch, aber zumindest lobenswert oder verdienstvoll. Unzurechnungsfähige Personen, also Personen, die nicht im Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, können keine gültige Nīyah aussprechen.
Die Taten werden am Jüngsten Tag gemäß der Nīyah beurteilt (innamā l-aᶜmāl bi-n-nīyāt).