Glossar
- Ḥabībi MujtabaḤabībi Mujtaba: Muhammad (ṣaws), der Freund und der Auserwählte Gottes
- Ḥabībi MustafaḤabībi Mustafa: Muḥammad (ṣaws), der Freund und der Auserwählte Gottes
- Ḥabībullāh
- Ḥabību r-Raḥmān
- ḤāḍirWeiterlesenḤāḍir (arabisch: حَاضِر ) Plural: Ḥuḍūr (arabisch: حُضُور ) wörtl. Besuch, Anwesenheit, da sein
Ḥuḍūru sh-Shaykh - Verbindung mit und Gegenwart des Shaykhs
Ḥuḍūr maᶜa Rasūl – Verbindung mit und Gegenwart des(...) - ḤadīthWeiterlesenḤadīth (arabisch: حَدِيث ) Plural: Aḥādīth (arabisch: أَحَادِيثُ ) wörtl. Erzählung, Bericht, Mitteilung, Überlieferung
bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des Propheten Muḥammad(...)
- Ḥadīth qudsīWeiterlesenḤadīth qudsī (arabisch: حَدِيث قُدْسِيّ ) wörtl. heilige Überlieferung
ist im Gegensatz zum Gros der Überlieferungen nicht prophetischen, sondern göttlichen Ursprungs; eine Aussage Gottes, die nicht von Engel Gabriel überbracht wurde und(...)
- ḤaḍrahWeiterlesenḤaḍrah (arabisch: حَضْرَة ) wörtl. Ankunft, Besuch, Anwesenheit
1. Es handelt sich hier um eine Anredeform, die hohen Respekt zum Ausdruck bringt und die folgenden Bedeutungen hat:
- bei Namen von Propheten, ihren Gefährten oder bei Heiligen(...) - ḤajjWeiterlesen
- ḤājjWeiterlesenḤājj (arabisch: حاجّ ) Plural: Ḥujjāj, Ḥajīj (arabisch: حجيج ,حجاج ) wörtl. Pilger
Ḥājja (w.) / Ḥājji (m.) ist ein Ehrentitel einer Person, die die Pilgerfahrt nach Mekka (Ḥajj) unternommen hat. Das Wort ist(...)
- ḥalālḥalāl (arabisch: حَلَال ) wörtl. erlaubt, zulässig
bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind.
- ḤamdalahḤamdalah (arabisch: حَمْدَلَة )
bezeichnet den Akt des Lobpreises, normalerweise durch "Alḥamdulillāh."
- ḤaqīqaḤaqīqa (arabisch حقيقة): mystische Wahrheiteine der vier Stufen im Sufismus
- sharīᶜa (äußerer Weg)
- ţarīqa (innerliche Weg)
- ḥaqīqa (mystische Wahrheit)
- maᶜrifa (letzte mystische Wahrheit, mystische Einheit)
- Ḥaqq
- ḤaqqānīḤaqqānī bezeichnet jemanden, der mit der Wahrheit ist, der die Wahrheit akzeptiert.
- ḥarāmḥarām (arabisch: حَرَام ) wörtl. verboten
dasjenige, das nach dem islamischen Rechtverboten, unverletzlich, heilig, geheiligt ist. In seiner Bedeutung entspricht es im Deutschen am ehesten dem Begriff Tabu.
- Ḥawqala
- Ḥayyātun tayyibaḤayyātun tayyiba (arabisch: حَيَّاة تَيِّبَة ) wörtl. ein Leben in Reue, ein gutes Leben
ist ein tugendhaftes, gottesfürchtiges Leben.
- Ḥijāmah
- Ḥijāz
- Ḥizb
- Ḥubb
- ḥubbu r-ra'iyasāt